Das Amtsgericht hat durch das angefochtene Urteil gegen den Betroffenen "wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Achslast und des zulässigen Gesamtgewichts - Zuwiderhandlung gegen § 34 Abs. 2 und 3 StVZO " eine Geldbuße von 350,00 DM festgesetzt. Mit der hiergegen gerichteten Rechtsbeschwerde rügt der Betroffene die Verletzung sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel führt zur Abänderung des Schuldspruchs und Aufhebung des angefochtenen Urteils im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz.
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