OLG Düsseldorf - Beschluß vom 21.07.1994 (2 Ss (OWi) 228/94 - (OWi) 47/94 III) - DRsp Nr. 1995/3465
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 21.07.1994 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 228/94 - (OWi) 47/94 III
DRsp Nr. 1995/3465
»Ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gem. § 80OWiG ist unzulässig, wenn gem. § 79OWiG die Rechtsbeschwerde eröffnet ist. In einem derartigen Fall ist die Ausdeutung eines gestellten Zulassungsantrags in eine Rechtsbeschwerde gem. § 300StPO nicht möglich, wenn dem die ausdrückliche Erklärung des Verteidigers entgegensteht, die an sich nur statthafte Rechtsbeschwerde nicht erheben zu wollen.«