Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen Beleidigung und versuchter Nötigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 25,-- DM verurteilt. Die dagegen gerichtete Berufung des Angeklagten hat das Landgericht auf seine Kosten mit der Maßgabe verworfen, daß die Höhe der Tagessätze je 20,-- DM beträgt. Die hiergegen gerichtete und auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz. Die sofortige Beschwerde gegen die im Urteil enthaltene Kostenentscheidung ist damit gegenstandslos.
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