OLG Düsseldorf - Beschluß vom 16.04.1993 (2 Ss (OWi) 4/93 - (OWi) 2/93 II) - DRsp Nr. 1994/8772
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 16.04.1993 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 4/93 - (OWi) 2/93 II
DRsp Nr. 1994/8772
1. Das Abbiegen von der Fahrbahn ist eine Parktasche/Parkbox ist kein - der gesteigerten Sorgfaltspflicht des § 9 Abs. 5StVO unterliegendes - Abbiegen in ein Grundstück.2. Eine analoge Anwendung kommt im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht in Betracht.