OLG Düsseldorf - Beschluß vom 15.09.1997 (5 Ss (OWi) 69/97) - DRsp Nr. 1999/1695
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 15.09.1997 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 69/97
DRsp Nr. 1999/1695
1. Zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch Ausdruck und Absendung des Anhörungsbogens mittels ADV-Anlage. 2. Die ordnungsgemäß erhobene Verfahrensrüge, der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör sei verletzt worden, erfordert die Darlegung, was der Betroffene im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs geltend gemacht hätte.