Das Amtsgericht hat den Angeklagten "wegen einer fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß §§ 24 StVG, 1 , 49Abs. 2 zu ,einer Geldbuße von 80,- DM und wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 30,- DM" verurteilt und gemäß § 44 StGB ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt. Mit seiner gegen dieses Urteil gerichteten Revision rügt der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts.
Das Rechtsmittel ist begründet. Es führt zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz.
Eines Eingehens auf die Verfahrensrüge bedarf es nicht, weil schon die Sachrüge durchgreift.
I.
1.
Das Amtsgericht hat festgestellt:
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