OLG Düsseldorf - Beschluß vom 12.06.1992 (2 Ss (OWi) 162/92 - (OWi) 55/92 II) - DRsp Nr. 1994/8913
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 12.06.1992 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 162/92 - (OWi) 55/92 II
DRsp Nr. 1994/8913
Hat es der Tatrichter unterlassen, zu erkennen zu geben, daß er sich der Möglichkeit bewußt war, den durch ein Fahrverbot angestrebten Erfolg auch mit einer erhöhten Geldbuße zu erreichen (BGH NJW 1992, 446 >448<=NZV 1992, 117), so ist dies nur dann rechtsfehlerhaft, wenn eine spürbare Erhöhung der Geldbuße aus Rechtsgründen in Betracht kam.