Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen "fahrlässiger Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges, dessen Betriebserlaubnis erloschen war", eine Geldbuße von 120,-- DM festgesetzt. Hiergegen richtet sich der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, mit der er die Verletzung sachlichen Rechts rügt.
Der Senat hat die Rechtsbeschwerde gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen. Die danach gemäß § 79 Abs. 1 Satz 2 OWiG zulässige Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz.
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