Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 StVO gemäß §§ 49 Abs. 3 Nr.2 StVO, 24, 25 Abs. 1 Satz 1 StVG eine Geldbuße von 335,00 DM festgesetzt und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Hiergegen richtet sich die auf die Sachrüge gestützte Rechtsbeschwerde des Betroffenen. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz.
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