OLG Düsseldorf - Beschluß vom 10.09.1992 (5 Ss (OWi) 308/92 - (OWi) 129/92 I) - DRsp Nr. 1993/1721
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 10.09.1992 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 308/92 - (OWi) 129/92 I
DRsp Nr. 1993/1721
»Ein Lastzug ist nicht verkehrssicher, wenn er mit einem Anhänger mittels einer so deformierten Zuggabel verbunden ist, daß der Anhänger nicht in einer Flucht mit dem Motorfahrzeug geführt wird.«