OLG Düsseldorf - Beschluß vom 04.07.1980 (2 Ss (OWi) 470/80 - 246/80 III) - DRsp Nr. 1994/9373
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 04.07.1980 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 470/80 - 246/80 III
DRsp Nr. 1994/9373
Auf der Beschleunigungsspur einer Autobahn dürfen Kraftfahrzeuge auch dann schneller als die Teilnehmer des durchgehenden Verkehrs fahren und an diesen vorbeifahren, wenn auf der Autobahn selbst ein Überholverbot besteht.