Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen Führens eines Kraftfahrzeuges mit einer Atemalkoholkonzentration von mehr als 0,4 mg/l zu einer Geldbuße von 500 DM verurteilt und ein einmonatiges Fahrverbot festgesetzt. Die mit der Verletzung formellen und materiellen Rechts begründete Rechtsbeschwerde hat nur in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg.
A.
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