OLG Düsseldorf - Beschluß vom 03.06.1991 (5 Ss (OWi) 152/91 - (OWi) 80/91 I) - DRsp Nr. 1994/9004
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 03.06.1991 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 152/91 - (OWi) 80/91 I
DRsp Nr. 1994/9004
Führt ein Zufahrtsweg zu einem Grundstück über einen Gehweg, so verliert dieser Teil dadurch nicht seine Eigenschaft als Gehweg. Dies gilt auch dann, wenn die Zufahrt nur zum Grundstück des Betroffenen führt, weil das Parkverbot auf Gehwegen neben dem Eigentümer auch weitere Benutzer (z.B. Fußgänger) schützt.