Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen "wegen fahrlässiger Verkehrsordnungswidrigkeit nach §§ 1 Abs. 2, 5 Abs. 4, 49 StVO, 24 StVG " eine Geldbuße von DM 125,-- festgesetzt. Hiergegen richtet sich seine Rechtsbeschwerde, deren Zulassung er beantragt. Er rügt die Verletzung formellen und materiellen Rechts.
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist unbegründet.
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