OLG Düsseldorf - 14.03.1995 (4 U 61/94) - DRsp Nr. 1996/29391
OLG Düsseldorf, vom 14.03.1995 - Aktenzeichen 4 U 61/94
DRsp Nr. 1996/29391
Zahlt der Versicherer noch vor Fälligkeit der Versicherungsleistung "vorbehaltlich der Einsichtnahme in die amtlichen Ermittlungsakten", so ist die Erfüllungswirkung davon abhängig, daß die Schuld zu Recht besteht. Dies führt dazu, daß der Versicherer im Rückforderungsprozeß nur den Vorbehalt beweisen muß, während der Beweis dafür, daß die Schuld zu Recht bestand, dem Versicherungsnehmer zufällt.