OLG Düsseldorf vom 10.09.1991 5 Ss (OWi) 356/91 - (OWi) 146/91 I
Normen:
StVO § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 2 a, § 42 Abs. 6 Nr. 1 f, Zeichen 340;
Fundstellen:
DRsp II(286)244a
VRS 82, 139
OLG Düsseldorf - 10.09.1991 (5 Ss (OWi) 356/91 - (OWi) 146/91 I) - DRsp Nr. 1993/1844
OLG Düsseldorf, vom 10.09.1991 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 356/91 - (OWi) 146/91 I
DRsp Nr. 1993/1844
»Wer auf der Autobahn im Bereich von Vorsortierräumen, die durch Aufstellung von fahrstreifenbezogenen Vorwegweisern eingerichtet sind, auf der durch eine breite Leitlinie abgetrennten Rechtsabbiegerspur an den auf den für den Geradeausverkehr bestimmten Richtungsfahrbahnen befindlichen Fahrzeugkolonnen rechts vorbeifährt, ohne nach rechts abbiegen zu wollen, und anschließend nach links in eine Fahrzeuglücke einschert, überholt verbotswidrig rechts.«
Normenkette:
StVO § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 2 a, § 42 Abs. 6 Nr. 1 f, Zeichen 340;
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