I. 1. Gegen den Betroffenen als Geschäftsführer der "K. H." wurde vom Regierungspräsidium Leipzig wegen "Errichtung einer Werbeanlage in der Anbauverbotszone der Bundesautobahn 14 bei Betriebskilometer 74,211 (§ 9 Abs. 1, 6 FStrG, §
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