OLG Celle - Urteil vom 21.03.1985 (5 U 193/84) - DRsp Nr. 1994/8436
OLG Celle, Urteil vom 21.03.1985 - Aktenzeichen 5 U 193/84
DRsp Nr. 1994/8436
Der Beginn der Grünphase befreit den nach rechts abbiegenden Kraftfahrer nicht von der Pflicht zur Rücksichtnahme auf geradeaus weitergehende Fußgänger. Diese sind ihrerseits trotz des auf ihrem Überweg erscheinenden Grünlichts gehalten, auf den rechtsabbiegenden Fahrzeugverkehr zu achten. Die Mißachtung der beiderseitigen Sorgfaltsanforderungen kann zu einer hälftigen Haftungsteilung führen.