OLG Celle - Urteil vom 20.05.1976 (5 U 66/75) - DRsp Nr. 1994/8535
OLG Celle, Urteil vom 20.05.1976 - Aktenzeichen 5 U 66/75
DRsp Nr. 1994/8535
Stößt ein nach links abbiegender Kraftfahrer auf der Fahrbahnhälfte des Gegenverkehrs mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen, so spricht der erste Anschein dafür, daß der abbiegende Kraftfahrer es an der erforderlichen Sorgfalt hat fehlen lassen und den Unfall verschuldet hat. Dieser Anscheinsbeweis kann durch bewiesene Tatsachen entkräftet werden.