OLG Celle - Urteil vom 19.03.1980 (9 U 204/79) - DRsp Nr. 1994/8493
OLG Celle, Urteil vom 19.03.1980 - Aktenzeichen 9 U 204/79
DRsp Nr. 1994/8493
1. Neubauten mit öffentlichen Verkehrsflächen zugewandten und 45 Grad übersteigenden Dachneigungen sind in Niedersachsen unter bestimmten weiteren Voraussetzungen mit Schneegittern zu versehen. 2. Bei außergewöhnlichen Schnee- und Witterungsverhältnissen sind vor allem bei Gefährdung des Fahrzeugverkehrs gegen herabfallenden Schnee und Eis derartige Dächer unter besonderen Beobachtungen zu halten, um rechtzeitig die gebotenen Abwehrmaßnahmen ergreifen zu können.