OLG Celle - Urteil vom 15.02.1985 (8 U 109/84) - DRsp Nr. 1994/8437
OLG Celle, Urteil vom 15.02.1985 - Aktenzeichen 8 U 109/84
DRsp Nr. 1994/8437
Wird das versicherte Fahrzeug instand gesetzt, so hat der Versicherungsnehmer als Entschädigung unabhängig davon, daß vorher auf "Totalschadenbasis" unterschiedliche Abrechnungen erstellt worden sind, jedenfalls nicht mehr zu fordern, als die notwendigen Kosten der Wiederherstellung.