OLG Celle - Beschluß vom 26.07.1994 (1 Ss (OWi) 138/94) - DRsp Nr. 1996/3659
OLG Celle, Beschluß vom 26.07.1994 - Aktenzeichen 1 Ss (OWi) 138/94
DRsp Nr. 1996/3659
Die "Fahrt" i.S.v. Nr. 5.1.1 der Tabelle 1 a (Geschwindigkeitsüberschreitungen) endet mit deren - wie auch immer bemessener - Unterbrechung oder dann, wenn z.B. wegen Wechsels von Bundesautobahn auf Bundesstraße neue Sorgfaltsanforderungen an den Betr. gestellt werden. Danach ist ein neuer "Fahrtantritt" gegeben.