OLG Celle - Beschluß vom 12.03.1991 (3 Ss (OWi) 27/91 I) - DRsp Nr. 1994/8372
OLG Celle, Beschluß vom 12.03.1991 - Aktenzeichen 3 Ss (OWi) 27/91 I
DRsp Nr. 1994/8372
Die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands kann unter Verwendung des Police-Pilot-Systems zuverlässig festgestellt werden, wenn Streckenlänge und Fahrgeschwindigkeit gemessen und errechnet sind und die Videoaufnahme dem Tatrichter die Gewißheit von der nicht nur vorübergehenden Abstandsunterschreitung verschafft.