OLG Celle - Beschluß vom 08.08.1997 (1 Ss 231/97 (OWi)) - DRsp Nr. 1999/1671
OLG Celle, Beschluß vom 08.08.1997 - Aktenzeichen 1 Ss 231/97 (OWi)
DRsp Nr. 1999/1671
Das Rechtsbeschwerdegericht kann über die sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde durch das AG unmittelbar selbst entscheiden.