OLG Celle - Beschluß vom 06.09.1978 (2 Ss OWi 245/78) - DRsp Nr. 1994/8508
OLG Celle, Beschluß vom 06.09.1978 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 245/78
DRsp Nr. 1994/8508
Eine unklare Verkehrslage besteht für nachfolgende Kraftfahrer dann, wenn sich - etwa infolge eines zunächst dem Überholen entgegenstehenden Hindernisses (z.B. Unübersichtlichkeit, Gegenverkehr oder - wie hier - infolge einer Geschwindigkeitsbeschränkung) - hinter einem langsameren Fahrzeug eine Kolonne gebildet hat und dann nach Wegfall des Hindernisses mehrere Fahrzeugführer gleichzeitig überholen wollen.