OLG Celle - Beschluß vom 03.03.1998 (21 Ss 31/98 (OWi)) - DRsp Nr. 1999/1667
OLG Celle, Beschluß vom 03.03.1998 - Aktenzeichen 21 Ss 31/98 (OWi)
DRsp Nr. 1999/1667
Bei der Verurteilung wegen Überschreitens des zulässigen Gesamtgewichts eines Kraftfahrzeugs ist im Urteil anzugeben, ob das Fahrzeug auf einer geeichten Waage gewogen worden ist. Außerdem ist die berücksichtigte Meßtoleranz mitzuteilen.