OLG Braunschweig - Urteil vom 28.02.1997 (5 U 36/96) - DRsp Nr. 1998/17937
OLG Braunschweig, Urteil vom 28.02.1997 - Aktenzeichen 5 U 36/96
DRsp Nr. 1998/17937
Der Fahrer eines Traktorgespanns mit zwei Anhängern handelt nicht grob fahrlässig, wenn er es duldet, daß während des Einsammelns von Birkengrün nach einem Feuerwehrfest Hilfspersonen auf dem 2. Hänger mitfahren, und wenn diese dann dadurch verletzt werden, daß der 2. Hänger beim Wenden infolge eines Fahrfehlers umstürzt, der Fahrfehler aber auf mangelnder Fahrerfahrung beruht.