OLG Braunschweig - Beschluß vom 10.04.1992 (Ss (Bz) 33/92) - DRsp Nr. 1994/8216
OLG Braunschweig, Beschluß vom 10.04.1992 - Aktenzeichen Ss (Bz) 33/92
DRsp Nr. 1994/8216
Ist die Benachrichtigung des Verteidigers vom Termin zur kommissarischen Vernehmung des Betroffenen unterblieben, darf das Vernehmungsprotokoll jedenfalls dann nicht in der Hauptverhandlung verlesen werden, wenn der Verteidiger der Verlesung widerspricht.