OLG Braunschweig - Beschluß vom 02.07.1993 (Ss (BZ) 62/93) - DRsp Nr. 1994/8205
OLG Braunschweig, Beschluß vom 02.07.1993 - Aktenzeichen Ss (BZ) 62/93
DRsp Nr. 1994/8205
Zu den Kraftfahrzeugen, deren Führen das Überholen auf der von § 41 Abs. 2 Nr. 7StVO Zeichen 277 erfaßten Strecke verboten ist, gehören auch Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von über 2,8 t.