OLG Brandenburg - 30.01.1997 (12 U 137/95) - DRsp Nr. 1998/17934
OLG Brandenburg, vom 30.01.1997 - Aktenzeichen 12 U 137/95
DRsp Nr. 1998/17934
Übergibt ein Rennstallbesitzer ein Rennpferd einem Trainer, der es zum Einsatz bei Pferderennen vorbereiten soll, und verursacht das Pferd dort bei Übungsausritten einen Unfall, so steht dem Tierhalter der Entlastungsbeweis nach § 833 S. 2 BGB offen, wenn er den Rennstall zu Erwerbszwecken betreibt.