OLG Bamberg - Urteil vom 26.03.1985 (5 U 212/84) - DRsp Nr. 1994/8175
OLG Bamberg, Urteil vom 26.03.1985 - Aktenzeichen 5 U 212/84
DRsp Nr. 1994/8175
Der Kfz-Haftpflichtversicherer eines Kfz-Halters, mit dessen Fahrzeug ein Unfall mit Personenschaden verursacht worden ist, kann sich gegenüber den Rückgriffsansprüchen zu Aufwendungen für den Geschädigten herangezogenen Sozialversicherungsträger auf Leistungsfreiheit berufen, wenn der Schadensfall von einem unberechtigten Fahrer verschuldet wurde und der Halter die Schwarzfahrt nicht schuldhaft ermöglicht hat.