ÖOGH vom 21.02.1996
7 Ob 5/96
Normen:
VVG § 10 ;
Fundstellen:
VersR 1997, 475

ÖOGH - 21.02.1996 (7 Ob 5/96) - DRsp Nr. 1998/1548

ÖOGH, vom 21.02.1996 - Aktenzeichen 7 Ob 5/96

DRsp Nr. 1998/1548

1. Der Versicherer ist für den Zugang der Zahlungsaufforderung für die Erstprämie beweispflichtig; der Nachweis der Absendung eines nicht eingeschriebenen Briefs reicht nicht aus. 2. Die Frage, ob der Versicherer den Zugang nachgewiesen hat, ist eine Frage der Beweiswürdigung; die Feststellungen müssen aber zweifelsfrei sein. Lassen sie erkennen, daß das Gericht den Zugang zwar für wahrscheinlich, aber nicht mit Sicherheit für erwiesen hält, so ist der Beweis nicht geführt.

Normenkette:

VVG § 10 ;
Fundstellen
VersR 1997, 475