Ergänzend zu der Antragsbegründung der Generalstaatsanwaltschaft weist der Senat darauf hin, dass auch die Erwiderung im Schriftsatz des Verteidigers vom 09. März 2007 ein den Beschwerdeführer günstigeres Ergebnis nicht rechtfertigt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|