Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Celle vom 9. November 2012 unter Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unbegründet im Übrigen im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, dass das verhängte Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit dieser Entscheidung.
Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 200 € verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
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