Die zulässige Berufung der Klägerin ist in Höhe von 774,88 DM begründet und im übrigen zurückzuweisen. Ihr stehen Ersatzansprüche nur unter Zugrundelegung des Wochenpauschaltarifs der Firma B. und gemäß folgender Abrechnung zu:
Erste Mietwoche
1.320,17 DM
14 Verlängerungstage je 188,60 DM
2.640,40 DM
21 Tage Haftungsbefreiung je 24,56 DM
515,76 DM
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4.476,33 DM
abzüglich 15% Eigenersparnis 671,45 DM
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3.804,88 DM
abzüglich Zahlungen 3.030,00 DM
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774,88 DM
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