I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 01.02.2012, Az.:
II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Das in Ziffer I. genannte Urteil des Landgerichts München I ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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