I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 17. September 2021 wird der Scheidungsverbundbeschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 17. August 2021 (Aktz.
...
3.
Der Antragsteller wird verpflichtet, an die Antragsgegnerin ab dem 27. Dezember 2021 einen monatlichen, jeweils monatlich im Voraus fälligen nachehelichen Ehegattenunterhalt i.H.v. 219 € und ab dem 01. Januar 2022 bis einschließlich 31. Januar 2023 in Höhe von monatlich 206 € zu zahlen.
Der weitergehende Antrag der Antragsgegnerin auf Zahlung von nachehelichen Unterhalt wird zurückgewiesen.
...
II. Es bleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen zu 70 % die Antragsgegnerin und zu 30 % der Antragsteller.
III. Der Beschwerdewert beträgt bis zu 6.000 €.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|