Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart - 7. Zivilsenat - vom 13. Dezember 2018 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Landgerichts Stuttgart - 18. Zivilkammer - vom 11. April 2018 teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 921,19 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28. Dezember 2015 zu zahlen. Die Berufung der Klägerin wird auch insoweit zurückge wiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 921,19 € festgesetzt.
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