LG Zweibrücken - Beschluß vom 24.06.1994 (1 Qs 95/94) - DRsp Nr. 1995/2198
LG Zweibrücken, Beschluß vom 24.06.1994 - Aktenzeichen 1 Qs 95/94
DRsp Nr. 1995/2198
Das Überfahren der Mittellinie mit einem LKW auf einer kurvenreichen Strecke braucht nicht zwingende Folge des genossenen Alkohols zu sein und kommt auch bei nüchternen Kraftfahrern nicht selten vor. Es handelt sich daher nicht um ein gesichertes Beweiszeichen für eine relative Fahrunsicherheit.