LG Zweibrücken - Beschluß vom 16.02.1996
1 Qs 28/96
Normen:
StGB §§ 316, 34 ; StPO § 111a;
Fundstellen:
DAR 1996, 325

LG Zweibrücken - Beschluß vom 16.02.1996 (1 Qs 28/96) - DRsp Nr. 1996/29724

LG Zweibrücken, Beschluß vom 16.02.1996 - Aktenzeichen 1 Qs 28/96

DRsp Nr. 1996/29724

Eine Trunkenheitsfahrt kann nicht damit gerechtfertigt werden, daß der Angeklagte zwei streunende Hunde einfangen wollte. Denn er hätte zur Beseitigung des vermeintlich gefährlichen Zustandes auch Polizei oder Feuerwehr benachrichtigen können.

Normenkette:

StGB §§ 316, 34 ; StPO § 111a;
Fundstellen
DAR 1996, 325