LG Zweibrücken - Beschluß vom 01.08.1994 (1 Qs 112/94) - DRsp Nr. 1995/4063
LG Zweibrücken, Beschluß vom 01.08.1994 - Aktenzeichen 1 Qs 112/94
DRsp Nr. 1995/4063
Fährt jemand mit einem Pkw auf einen Fußgänger zu und bleibt dem Fußgänger noch genügend Zeit zum Ausweichen, so liegt keine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs i.S.v. § 315b Abs. 1 Nr. 3StGB vor. Die bei solchem Sachverhalt anzunehmende Nötigung (§ 240StGB) rechtfertigt nicht ohne weiteres die Entziehung der Fahrerlaubnis.