LG Wuppertal - Urteil vom 18.08.1992 (16 S 144/92) - DRsp Nr. 1994/15353
LG Wuppertal, Urteil vom 18.08.1992 - Aktenzeichen 16 S 144/92
DRsp Nr. 1994/15353
Einem Geschädigten kann die Verletzung der Schadensminderungspflicht nicht vorgeworfen werden, wenn für ihn eine 10 Tage übersteigende Dauer der Mietzeit bei Abschluß des Mietvertrages nicht vorhersehbar war und es deshalb für ihn nahelag, zur Schadensgeringhaltung einen Wochenpauschaltarif zu wählen.