LG Waldshut-Tiengen - 27.03.1997 (2 S 105/96) - DRsp Nr. 1999/5678
LG Waldshut-Tiengen, vom 27.03.1997 - Aktenzeichen 2 S 105/96
DRsp Nr. 1999/5678
Bei Abrechnung auf Totalschadensbasis eines gebrauchten Altfahrzeugs" bei der sich der Geschädigte den Restwert seines Fahrzeugs auf seinen Schaden anrechnen lassen muß, ist der Schädiger nicht verpflichtet, das beschädigte Fahrzeug zu übernehmen.