LG Verden - Urteil vom 11.07.1980 (6 S 43/80) - DRsp Nr. 1994/15340
LG Verden, Urteil vom 11.07.1980 - Aktenzeichen 6 S 43/80
DRsp Nr. 1994/15340
1. Es liegt ein sog. deklaratorisches Schuldanerkenntnis vor, wenn ein Unfallbeteiligter in dem Schriftstück nicht lediglich seine Schuld an dem Unfall eingestanden, sondern darüber hinaus erklärt hat, den durch den Unfall entstandenen Schaden zu ersetzen. 2. Auf Grund des deklaratorischen Schuldanerkenntnisses ist dem Unfallbeteiligten der Einwand abgeschnitten, der Unfall sei nicht auf sein Verschulden, sondern auf eine Vorfahrtsverletzung des anderen Unfallbeteiligten zurückzuführen.