LG Stuttgart - Urteil vom 15.10.1992 (6 S 159/92) - DRsp Nr. 1994/15294
LG Stuttgart, Urteil vom 15.10.1992 - Aktenzeichen 6 S 159/92
DRsp Nr. 1994/15294
Bei der Frage, ob die Kostenregelung des Vergleichs dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen entspricht, ist allein der rechtliche Maßstab des § 92ZPO heranzuziehen. Eine beantragte und nicht im Vergleich eingegangene Zug-um-Zug-Leistung bleibt bei der Feststellung des maßgebenden Verhältnisses unberücksichtigt.