1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 12.09.2018 -
2. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Beklagten zu 42 % als Gesamtschuldner, der Kläger zu 58 %.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagten auf Ausgleich von Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls in Anspruch, der sich am 21.10.2017 in ... in der ... ereignete.
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