LG Ravensburg - Beschluß vom 10.04.1991 (1 Qs 84/91) - DRsp Nr. 1994/15246
LG Ravensburg, Beschluß vom 10.04.1991 - Aktenzeichen 1 Qs 84/91
DRsp Nr. 1994/15246
Sind ausländische Führerscheine (hier schwedische Führerscheine) in Plastik eingeschweißt und von einem Format nur unwesentlich größer als eine Plastikkreditkarte, so daß ein Eintrag über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland nicht möglich ist, ist die Beschlagnahme des Führerscheins geboten.