LG Nürnberg-Fürth - 16.10.1991 (8 S 6432/91) - DRsp Nr. 1995/9653
LG Nürnberg-Fürth, vom 16.10.1991 - Aktenzeichen 8 S 6432/91
DRsp Nr. 1995/9653
Liegt wegen geringen Wiederbeschaffungswert trotz eines geringen Schadens des unfallbeschädigten Pkw ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, ist der Geschädigte zum Zwecke der Schadenminderung gehalten, eine Notreparatur vornehmen zu lassen. Nur für deren erforderlichen Zeitraum kann er Ersatz der Mietwagenkosten fordern.