LG München II - Urteil vom 19.06.1997 (8 S 1530/97) - DRsp Nr. 1999/10122
LG München II, Urteil vom 19.06.1997 - Aktenzeichen 8 S 1530/97
DRsp Nr. 1999/10122
Eine Regelung für Verträge mit Kilometerabrechnung, die auch für solche mit Restwertabrechnung maßgebend sein soll, ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam, wenn in einer Vertragsbedingung, die im übrigen nur den Vertragstyp mit Kilometerabrechnung betrifft, auch eine Regelung enthalten ist, die für die Restwertabrechnung gelten soll.