LG München I - 24.03.1994 (23 O 713/93) - DRsp Nr. 1995/9648
LG München I, vom 24.03.1994 - Aktenzeichen 23 O 713/93
DRsp Nr. 1995/9648
Der Versicherungsnehmer verletzt die Aufklärungspflicht nach § 10 Nr. 1 c AVBR 80, wenn er für die in der Schadensliste genannten Gegenstände Belege vorlegt, die in Wahrheit andere Gegenstände betreffen. Die Falschangaben zum Nachweis der Schadenshöhe haben Einfluß auf die Feststellung und den Umfang der Entschädigungsleistung. Der Versicherer ist daher nach § 10 Nr. 4 AVBR 80 von der Leistung frei.